Stellplatzsatzung der Stadtverwaltung

Pressemittteilung Aktives Kronberg

Autor: Aktives Kronberg

21. Dezember 2024

Die Stadtverordneten lehnten erneut eine dringend benötigte Reform der Stellplatzsatzung ab, die bezahlbaren Wohnraum und nachhaltige Stadtentwicklung fördern sollte.

Und wieder ist es passiert: Moderne Stellplatzsatzung der Stadtverwaltung von politischer Mehrheit der Stadtverordneten abgelehnt.

Es hat sich leider in den letzten Jahren zum Muster entwickelt: Die Stadtverordneten erkennen einen politischen Trend, ein interessantes Thema und geben dazu einen Auftrag an die Stadtverwaltung. Die Verwaltung nimmt das Thema auf, investiert Zeit, Energie, Arbeit- und nebenbei damit unsere Steuergelder- und liefert schließlich das bestellte Ergebnis.
Dann schauen sich die Stadtverordneten das Ergebnis an, wägen ab, ob es für sie sinnvoll und attraktiv erscheint. Immer dieselbe Mehrheit lehnt dann die Vorlage der Verwaltung ab, da sie ihren Wählern irgendeine vermutete „Kröte“ nicht zumuten will.
Und immer wieder geht es dabei um die wichtigen Zukunftsthemen wie Nachhaltigkeit, Mobilität, bezahlbares Wohnen und Investitionen in die Zukunft der Stadt!

Dieses Mal ist es die Stellplatzsatzung der Stadt aus dem Jahr 2004!
Im April 2022 hatte das Stadtparlament die Verwaltung aufgefordert, diese Satzung zu aktualisieren. Am 4.12.2024 wurde die modernisierte Satzung von der Verwaltung zur Abstimmung vorgelegt und mehrheitlich abgelehnt!

Die Stellplatzsatzung wirkt sich dabei auf verschiedene Ziele der Stadtentwicklung aus. Neuer Wohnraum wird durch den Zwang von zu vielen Stellplätzen verteuert, wobei doch theoretisch viele Parteien im Stadtparlament für neuen bezahlbaren Wohnraum eintreten. Dieser ist jedoch kaum darstellbar, wenn eine Tiefgarage oder ein Parkdeck, gebaut werden müssen, wenn die alte und nun erneut bestätigte Satzung aus 2004 angewendet werden muss. Ein Tiefgaragenplatz kostet immerhin zwischen € 30.000 bis 50.000 und verteuert eine Miete deutlich.
Die Unverhältnismäßigkeit von Wohnraum zu Stellplatzpflicht wird vor allem bei kleinen Wohnungen deutlich, die gerade für junge Menschen attraktiv sind. Hier zwingt die derzeitige Satzung zu 2 Stellplätzen ab 46qm Wohnfläche – auch für z.B. einen Neubau in fußläufiger Nähe der S-Bahn Bahnhöfe. Dies hätte die neue Satzung geändert.
Man könnte vermuten, dass das Parteiprogramm mancher Parteien mit dem Wunsch nach bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen, Allein-Stehende bzw.- Erziehende und Einheimische nicht wirklich ernst gemeint ist.

Gebäudeaufstockungen sind eine sinnvolle und gegebenenfalls für Wohnungseigentümer- Gemeinschaften rettende Lösung, um zukünftige, energetisch sinnvolle, Sanierungen von Mehrfamilienhäusern zu finanzieren. Aber wohin mit den vorgeschriebenen zusätzlichen Stellplätzen? Dies hätte die neue Satzung gelöst.

Ein Argument der Gegner des Entwurfs ist die Gefahr von stärkerer Nutzung des öffentlichen Raums, um Autos zu parken. Dabei besteht das Problem in Kronberg schon jetzt mit der Stellplatzsatzung von 2004. Im Nachhaltigen Mobilitätskonzept der Stadt Kronberg, vorgestellt und verabschiedet im Stadtparlament am 4.7.2024 heißt es: „Im Rahmen der Verkehrsnetzanalyse konnte an sehr vielen Stellen im Stadtgebiet das „Gehwegparken“ registriert werden.“ …“ „Des Weiteren konnte im Erhebungszeitraum eine Vielzahl von Kraftfahrzeugen gesichtet werden, die ordnungswidrig geparkt waren (Halt-/ Parkverbote, Zufahrten und Knotenpunkbereiche). Es wurde daher die Einführung eines „Parkraummanagements“ vorgeschlagen. Das Stadtparlament hat am 4.7. das genannte Mobilitätskonzept beschlossen – allerdings nicht „Die Umsetzung der unter Punkt 4.2 „Maßnahmensteckbriefe“ formulierten Einzelmaßnahmen und die dazugehörigen Umsetzungsstrategien“. Damit sind einmal wieder die Vorschläge der engagierten Bürger, die an der Erstellung des Mobilitätskonzepts beteiligt wurden, in der Schublade gelandet.

Wenn es also jetzt heißt: „Die Stadt wird zugeparkt“, „Handwerker können nicht beim Kunden parken“ etc., dann wäre ein konsequentes Durchsetzen von Halteverboten ein erster Schritt. Wäre es nicht auch möglich, dem Handwerker für die absehbare Zeit seiner Leistungserbringung den eigenen Stellplatz zur Verfügung zu stellen, nachdem man das eigene Auto ins Parkhaus gestellt hat? Die differenzierte Erhöhung der Parkgebühren im öffentlichen Raum würde zusätzlich die Attraktivität der schon vorhandenen privaten Stellplätze bspw. des eigenen Garagenraum erhöhen, der derzeit sehr häufig als Abstellkammer oder Werkraum zweckentfremdet werden.

Die neue Stellplatzsatzung wäre nicht „autofeindlich“, sondern viel stärker auf den tatsächlichen Bedarf in verschiedenen Gebieten der Stadt ausgerichtet gewesen. Und sie hätte das Mobilitätsverhalten von Fahrradfahrern und jungen Mitbürgern berücksichtigt, von denen nicht mehr jeder ein Auto besitzen will oder es sich leisten kann.

Leider wurde aus dem mit viel Herzblut der Verwaltung erarbeiteten Entwurf ein weiterer Fall nach dem eingangs beschriebenen Muster. Daran hat auch der von Aktives Kronberg vor der Sitzung an alle Fraktionen versandte freundliche Apell für die neue zukunftsgewandte Satzung zu stimmen, nichts geändert. Wie will Kronberg die von einer deutlichen Mehrheit befürwortete Klimaneutralität Kronbergs im Jahr 2035 erreichen? Dazu ist jeder noch so kleine Schritt notwendig. Die Reformierung einer 20 Jahre alten Satzung wäre einer dieser Schritte zum Ziel gewesen- mit Vorbildfunktion der Politik für die Bürger.

Stellplatzsatzung Kronberg

 

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