Kronberg wird klimaneutral

Aktives Kronberg klimaneutral 2119

Autor: Aktives Kronberg

24. Februar 2025

Kronberg wird klimaneutral! Schon im Jahr 2119!

Es war nur eine von vielen Nachrichten im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt: Das von der Stadt beauftragte Büro „Energielenker“ stellte seine Berechnungen zur Fortschreibung der Energie- und Treibhausgas-Bilanz der Jahre 2020 bis 2022 vor. Die vorgestellten Berechnungen sind extrem ernüchternd: Wenn Kronberg mit seinen Bürgern, Politikern, Stadtverwaltung und Unternehmen so weitermacht wie jetzt, wird die Klimaneutralität im Jahr 2119 !! erreicht.

Am 7.7.2022 hatte unser Stadtparlament eine „Sternstunde“ und befasste sich mit dem Thema Klimaschutz. Bestimmt auch vor dem Hintergrund der in Kronberg zu spürenden Folgen der Klima- Erwärmung, wie z.B. dem Starkregen im Juni 2018, dem Baumsterben auf dem Altkönig und der Wasserrationierung per „Wasserampel“ seit 2019.

Deshalb beschloss die Stadtverordnetenversammlung zu einem Zeitpunkt, als die Bundesregierung die Klimaneutralität Deutschlands bis 2045 gesetzlich verankert hatte und Hessen dieses Ziel für das Jahr 2050 definiert hatte, ambitionierter zu sein und die Klimaneutralität schon bis 2035 erreichen zu wollen. Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

So weit – so gut und so ehrgeizig. Vielleicht wussten unsere Stadtverordneten nicht so genau, was das bedeuten würde? Doch: Im „Integrierten Klimaschutzkonzept“ der Stadt (sehr lesenswert!), das auch am 7.7.2022 verabschiedet wurde, heißt es: „Um dieses Ziel erreichen zu können, sind erhöhte finanzielle und personelle Ressourcen erforderlich, welche in den folgenden Haushaltplanungen entsprechend berücksichtigt werden müssen.“

Umso unverständlicher ist es, wenn 2 Jahre später Ende 2024 von einigen Fraktionen sehenden Auges Entscheidungen getroffen werden, die dem eigenen Klimaschutzkonzept zuwiderlaufen. Ein Beispiel in jüngster Zeit: Umbau und Erweiterung der KiTa Pusteblume. Zitat Kronberger Bote 28. November 2024: „Damit verfolgt der Bebauungsplan nicht das von den Stadtverordneten im Klimaschutzkonzept (Stadtverordnetenvorlage 5115/2022) beschlossene ambitionierte Ziel der Klimaneutralität bis 2035.“ Und „Ebenfalls bleibt der Bebauungsplan entgegen dem beschlossenen Klimaanpassungskonzept (StVV 5187/2023) weit hinter seinen Möglichkeiten für eine klimaangepasste Bebauung zurück.“ Mindestens so bitter ist die Wirkung auf andere (private) Bauherren in Kronberg. Der Kronberger Bote zitiert: „Hiermit wird die Chance auf einen städtischen Bau mit Vorbildcharakter nicht ausgeschöpft“, bedauerte Erster Stadtrat Heiko Wolf die Entwicklung im Sommer.“

Im Dezember 2024 wurde dann der Entwurf der Stadtverwaltung für eine moderne Stellplatzsatzung abgelehnt. Sie hätte einen kleinen Schritt hin zu mehr klimaneutraler Mobilität und nachhaltiger Nachverdichtung von Gebäuden bedeutet bzw. diese erleichtert. Nach intensiver Diskussion wurde mehrheitlich beschlossen, dass die Satzung von 2004 noch angemessen ist und bestehen bleibt.

Ganz offensichtlich verlassen sich einige Fraktionen der Stadtverordneten auf das schlechte Gedächtnis der Bürger und folgen dem momentanen Zeitgeist, dass es wichtigeres gibt als den Beitrag der Stadt zur Verlangsamung des Klimawandels. Ist ihnen bewusst, dass sich die Stadt zu Kompensationszahlungen für CO2 „Restemissionen“ ab 2035 verpflichtet hat? Das wären dann per derzeitigem Stand mehr als EUR 5 Mio. pro Jahr. „Momentan liegt der CO2-Preis bei 55 €/t, sodass sich bei einem „Weiter so“ und den daraus resultierenden Restemissionen in Höhe von 102.715t CO2e für das Jahr 2036 eine Kompensationszahlung von 5.649.325 € ergibt“ heißt es in dem sehr gut aufbereiteten Dokument der Stadt „Fortschreibung der Energie- und THG-Bilanz Kronberg im Taunus“.

Aktives Kronberg sieht in dem Datum 2119 einen Weckruf, der daran erinnert, dass wir nicht so weitermachen können wie bisher. Unsere Kommunalpolitiker sollten auf ihre Glaubwürdigkeit achten.

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